Chroniken der Unterwelt – City of Bones

The Mortal Instruments: City of Bones

Fantasy, USA 2013, 130 Min., ab 12 Jahren

Weiterführende Hintergrund-Informationen

Allgemeine Informationen zum Film

Informationen zur Altersfreigabe

Freigegeben ab 12 Jahren

Mit der Verfilmung des ersten Bandes der Fantasy-Bestsellerreihe von Cassandra Clare wird ein dunkler, düsterer Film geboten, der seine Protagonistin diverse körperliche wie psychische Grenzerfahrungen durchleben lässt. Zudem begegnet sie zahlreichen drastisch-plastisch dargestellten Monstern, deren Auftritte und Metamorphosen samt Schleim und Blutflüssen ausführlich dargestellt werden. Lang und aufwühlend wirkt auch die Inszenierung der zahlreichen Kämpfe, in denen es stets brutal und gnadenlos zur Sache geht. Als belastend einzustufen ist das plötzliche Verschwinden der Mutter. Anzuführen ist wohl auch die immer wieder geäußerte und von der Protagonistin und Hauptidentifikationsfigur schmerzhaft erfahrene Erkenntnis, dass es niemandem gibt, der/dem wirklich zu trauen ist. Denn die Dämonen, gegen die die Schattenjäger und -jägerinnen kämpfen, können jederzeit von jedermann/frau Besitz ergreifen. Entlastend wirkt hingegen, dass die Action- und Spannungsszenen immer wieder durch romantische Elemente unterbrochen werden und es kaum Zweifel an einem letztlich doch guten Ausgang der Geschichte gibt, was für eine emotionale Entlastung und ausreichende Distanzierungsmöglichkeiten sorgt. Dass es sich um einen Fantasy-Genrefilm handelt, bei dem trotz der Bemühungen von Ausstattung und Spezialeffekten stets erkennbar bleibt, dass das Dargestellte nicht real ist, erschließt sich bereits aus dem Titel. Die Hauptprotagonistin bietet eine starke Identifikationsfigur in einer deutlich fiktiven Welt, in der Gut und Böse gut unterscheidbar sind. 12-Jährige verfügen über ausreichend Medienerfahrung, um die gebotenen Aspekte in den Genrekontext einordnen zu können. Die Kommission empfiehlt eine Freigabe ab 12 Jahren. Anmerkung: Trotz der gut gemachten Effekte und der engagiert spielenden Jungstars wird aufgrund des gewaltlastigen Inhalts keine Positivkennzeichnung vergeben.

Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBInfo