Bild: © Studiocanal
Weiterführende Hintergrund-Informationen
Allgemeine Informationen zum Film
Kinostart:
Kino-Verleih:
Constantin FilmDVD-Start:
Webseite:
www.mullewapp-film.de
Informationen zur Altersfreigabe
Freigegeben ohne Altersbeschränkung
„Mullewapp“ erzählt eine Geschichte, die nicht frei von spannenden Szenen ist und auch ein paar erschreckende Momente enthält. Der Film tut dies allerdings behutsam und in einem über weite Strecken sehr gemächlichen Tempo, das auch kleinen Kindern zugemutet werden kann. In der Diskussion, ob die spannenden Szenen und die doch sehr fies gezeichneten Charaktere der Wildschweine eine Einschränkung rechtfertigen würden, kam die Kommission letztlich zur Einschätzung, dass der Film nach jedem Schreckmoment ausreichend Erholungsphasen zur Verarbeitung anbietet. Auch der sehr behutsame Umgang mit Musik und Geräuschen, die nie zur Angstverstärkung verwendet werden, waren letztlich ausschlaggebend dafür, dass der Film uneingeschränkt freigegeben wird.
Begründung der Jugendmedienkommission, © BMB – Info
Empfehlenswert als Animationsfilm ab 6 Jahren
Innerhalb des Genres Familienfilm fällt „Mullewapp – Eine schöne Schweinerei“ durchaus positiv auf. Der Film erweckt die absolut liebenswerten Charaktere der drei Freunde aus den Kinderbüchern von Helme Heine zum Leben und fügt noch einige hinzu. In der Diskussion um eine Positivkennzeichnung fanden dabei vor allem die schlauen Küken Erwähnung, die sich gut als Identifikationsfiguren für kleine Kinder eignen. Sie etwa durchschauen schneller als die erwachsenen Tiere, dass die Wildschweine Böses vorhaben, und verstehen es durch gemeinsames Handeln und mit allerlei Tricks ganz wesentlich zum Abwenden der Bedrohung beizutragen. Hervorgehoben wurden auch die gemächliche Erzählweise und der dramaturgisch nette Aufbau des Films. Nicht so gut gefallen hat die Darstellung der, noch dazu deutlich in der Minderzahl befindlichen weiblichen Charaktere. Dem Film wird trotzdem ein Empfehlenswert als Animationsfilm für Kinder ab 6 Jahren zuerkannt.
Empfehlungsschreiben der Jugendmedienkommission, © BMB – Info