Weiterführende Hintergrund-Informationen
Allgemeine Informationen zum Film
Kinostart:
Kino-Verleih:
Constantin FilmWebseite:
www.constantinfilm.at
Informationen zur Altersfreigabe
Freigegeben ab 6 Jahren
Einige wenige Szenen könnten auf die Allerjüngsten ängstigend bzw. irritierend wirken. Dazu zählen sowohl eine Sequenz mit einer recht deutlich ausgespielten Prügelei unter den Kindern (mit nachfolgendem Bauchweh bei Ruda) sowie Ulis Absturz von der Stadtmauer, einer gefährlichen Mutprobe. Außerdem wird Matze am Steg zusammengeschlagen und Uli erlebt Mobbing, als er in einen Papierkübel gesteckt wird. Hinsichtlich des Konsums von Suchtmitteln reicht nach Meinung der Kommission ein einzelner Satz von Robert, dass er mit dem Rauchen aufhören wolle, nicht aus, um seinem häufigen Rauchen etwas entgegenzusetzen. Weitere Einschränkungsgründe waren der (geringe) Alkoholkonsum (z.B. von Bökh in der Freizeit, am Abend), einige derbe sprachliche Elemente und der teils rüde Umgang unter den Kids (z.B. das Zuschlagen eines Klavierdeckels auf die Finger von Theo oder das Anbinden von Jo beim Bootshaus) („freigegeben ab 6 Jahren“).
Begründung der Jugendmedienkommission, © BMB – Info
Annehmbar als Buchverfilmung ab 8 Jahren
Neunzig Jahre nach der Erstauflage wurde das Buch von Erich Kästner nun in der vierten Verfilmung des Stoffes sehr frei und zeitgemäß für die Leinwand adaptiert. Handwerklich (Kamera, Schnitt, Ton) ist an dem hochwertig gemachten Film nichts auszusetzen und vor allem die schönen Drehorte sind erwähnenswert. Inhaltlich gelingt es dem Film in Ansätzen, positive Botschaften zu vermitteln (z.B. über die Kombination von Mut und Klugheit, über das Verzeihen oder über den Wert von Freundschaften). Obwohl manches an der Oberfläche bleibt, wird deutlich, dass es wichtig ist, seine Kindheit nicht zu vergessen, dass es nicht für jedes Problem eine Lösung gibt oder dass auch Mädchen etwas zu sagen haben, z.B. als sich Martina gegen den „schönen Theo“ zur Wehr setzt („annehmbar als Buchverfilmung ab 8 Jahren“).
Empfehlungsschreiben der Jugendmedienkommission, © BMB – Info