Filmlexikon

Harry Potter und die Heiligtümer des Todes: Teil 1

Originaltitel:

Harry Potter and the Deathly Hallows: Part 1

Bewertung:

Genre, Land und Jahr, Länge:

Fantasy-Abenteuer, UK/USA 2010,

Altersfreigabe:

ab 12 Jahren

Filmbild

Weiterführende Hintergrund-Informationen

Allgemeine Informationen zum Film

Informationen zur Altersfreigabe

  • Frei­gegeben ab 12 Jahren

    Für Nicht-Eingeweihte wird die Zauberwelt mit ihren ganz speziellen Begriffskreationen auf alle Fälle verwirrend sein. Die vielen Figuren machen die Orientierung auch nicht leichter. Die Hauptfigur steht unter ständiger Bedrohung, da ihr mehrere Personen nach dem Leben trachten. Es gibt viele Angst machende Sequenzen, wie etwa alle Szenen mit der Schlange oder Harrys Überlebenskampf unter der Eisdecke eines Sees. Gleich zu Beginn des Films wird eine Gefangene gefoltert und getötet, und einmal wird Ron am Arm sehr blutig verletzt. Es gibt viele Verfolgungsjagden und durchaus brutale Kampfszenen. Auch die Visionen, Alpträume bzw. Flashbacks von Harry könnten für jüngere Kinder Furcht erregend sein. In dem insgesamt sehr langen und dunklen Film, der eine düstere Tonebene mit äußerst dramatischer Musik hat, gibt es zwischendurch aber auch einige ruhige Passagen, die entlastend wirken („freigegeben ab 12 Jahren“).

    Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo
  • Annehmbar als Fantasyfilm / Literaturverfilmung ab 12 Jahren

    David Yates, der auch schon bei den „Harry Potter“-Filmen von 2007 und 2009 Regie geführt hat, weiß die Möglichkeiten des Kinos gut zu nutzen. Die Atmosphäre der inzwischen äußerst düsteren Saga vermittelt sich sehr deutlich und auch die räumliche Tiefenwirkung wird stark genützt. Die Freundschaft der drei Hauptfiguren, die mehrmals auf die Probe gestellt wird, und der sehr sorgsame Umgang der drei untereinander werden sehr schön gezeigt. Die Spannung um die Lösung des Rätsels und das Thema Familie sind für die Zielgruppe ebenfalls relevant („annehmbar als Fantasyfilm ab 12 Jahren“).

    Empfehlungsschreiben der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo

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