Filmlexikon

Die Frau in Schwarz

Originaltitel:

The Woman in Black

Bewertung:

Genre, Land und Jahr, Länge:

Horror-Thriller, UK/CDN/S 2012,

Altersfreigabe:

ab 14 Jahren

Filmbild

Weiterführende Hintergrund-Informationen

Der Film wurde 2015 mit „Die Frau in Schwarz 2: Engel des Todes“ fortgesetzt.

Allgemeine Informationen zum Film

  • Kinostart:

  • Kino-Verleih:

    Constantin Film
  • DVD-Start:

    9. August 2012

Informationen zur Altersfreigabe

  • Frei­gegeben ab 14 Jahren

    Der durchgängig düstere und spannende Film bietet kaum entlastende Momente. Er lebt von der bedrohlichen Atmosphäre, die mit Hilfe von dunklen, schaurig ausgestatteten Räumen, Schatten-Effekten, gruseligen Geräuschen und einigen sehr effektiv eingesetzten Schreck-Momenten erzeugt wird. Sowohl der Einsatz von Stille als auch der von dramatischer Musik verstärken jeweils die Spannung. An drastischen Einzelszenen stechen die Selbstmorde der drei kleinen Mädchen zu Beginn (Fenstersprünge), der Tod der Blut spuckenden kleinen Victoria (hat Lauge getrunken!) und der sich selbst abfackelnden Lucy hervor. Auch Bilder von toten, geisterhaften Kindern oder Kinderleichen sind für jüngere Kinder und Jugendliche zu drastisch. Das Ende, das keine wirklich positive Auflösung und Entspannung bietet, war ebenfalls ein Einschränkungsgrund („freigegeben ab 14 Jahren“).

    Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo
  • Annehmbar als Gruselfilm ab 14 Jahren

    Nach dem Roman „Die Frau in Schwarz“ von Susan Hill sorgt James Watkins in seinem eher altmodisch inszenierten Film für viel Grusel-Spannung. Sowohl Genre-Liebhaber/innen als auch Fans des souverän agierenden Hauptdarstellers Daniel Radcliffe („Harry Potter“) werden daher bestens auf ihre Kosten kommen. Besonders sorgfältig umgesetzt sind vor allem die detailreiche Ausstattung, die reduzierte Licht- und Farbgestaltung und die Inszenierung der schaurig-schönen Schauplätze. Für Liebhaber/innen unheimlicher Unterhaltung – „annehmbar als Gruselfilm ab 14 Jahren“!

    Empfehlungsschreiben der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo

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