Filmlexikon
Die Hüter des Lichts
Originaltitel:
Rise of the Guardians
Bewertung:
Genre, Land und Jahr, Länge:
Altersfreigabe:
Weiterführende Hintergrund-Informationen
Allgemeine Informationen zum Film
Kinostart:
29. November 2012DVD-Start:
25. April 2013Webseite:
www.diehueterdeslichts.at
Informationen zur Altersfreigabe
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Freigegeben ab 6 Jahren
Einige Szenen, vor allem im Zusammenhang mit der Figur des Pitch bzw. seiner schwarzen Pferde (Ängste, Alpträume, Kämpfe gegen ihn), könnten für die Allerjüngsten zu stark Angst machend sein. Auch die gut genutzten 3D-Effekte, das hohe Tempo des Films, der schnelle Schnitt und die dadurch erschwerte räumliche Orientierung könnten für diese Altersgruppe eine Überforderung darstellen. Visuell verlangt der Film den Zuseher/innen ebenfalls einiges ab, denn in praktisch jedem der übervollen, bunten Bilder sind viele fantasievolle Details zu entdecken. Für Kinder ab etwa 6 Jahren gibt es dann aber ausreichend entlastende und humorvolle Momente.
Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWF – Info -
Empfehlenswert als Animationsfilm ab 8 Jahren
Adaptiert nach der Buch-Serie „The Guardians of Childhood“ von William Joyce erzählt der mit großer Fantasie umgesetzte Film davon, wie man sich mit seinen Ängsten und Alpträumen auseinandersetzen kann, ohne sie leugnen zu müssen. Der Glaube an das Gute, der selbstlose Einsatz für seine Mitmenschen und der Zusammenhalt in der Gemeinschaft zählen zu den positiven Werten, die über die Geschichte vermittelt werden. Wie jeder klassische Held muss sich die Hauptfigur Jack Frost verschiedenen Aufgaben („Prüfungen“) stellen, einiges dazulernen und sich charakterlich weiterentwickeln, damit am Ende sowohl die Kinder als auch er selbst wieder richtig glücklich sein können. Sidekicks wie die lustigen Elfen mit den roten Mützen oder die Yetis und liebevolle Details wie die Tattoos des Weihnachtsmanns (der ganz offensichtlich vom russischen „Väterchen Frost“ inspiriert ist) machen den Film zur gelungenen Kino-Unterhaltung für die ganze Familie.
Empfehlungsschreiben der Jugendmedienkommission, © BMBWF – Info