Filmlexikon

Side Effects – Tödliche Nebenwirkungen

Originaltitel:

Side Effects

Bewertung:

Genre, Land und Jahr, Länge:

Psycho-Thriller, USA 2013,

Altersfreigabe:

ab 14 Jahren

Filmbild

Weiterführende Hintergrund-Informationen

Allgemeine Informationen zum Film

Informationen zur Altersfreigabe

  • Frei­gegeben ab 14 Jahren

    Die als letzter Film von Steven Soderbergh angekündigte Produktion erzählt verschachtelt über die in den USA ganz alltägliche Verwendung von verschreibungspflichtigen Medikamenten und die Machenschaften der Pharmaindustrie (als gewinnorientierte, börsennotierte Unternehmen). Der durchaus auch missbräuchliche Einsatz von Psychopharmaka, die von einigen Ärzt/innen wie Zuckerl verabreicht werden, um die Menschen arbeitsfähig und auch im Privatleben „funktionierend“ zu erhalten, wird aber eher nebenbei thematisiert. Im Mittelpunkt steht die Geschichte von Emily, die immerhin einen Mord begeht (schon im Einstieg des Films ist das blutige Szenario zu sehen), und zwar gar nicht so schlafwandlerisch, wie man zunächst glauben gemacht wird. Die Szene, in der sie ihren Mann ersticht (zum Schluss rammt sie das Messer noch relativ genussvoll in seinen Rücken), ist sehr realistisch inszeniert und dauert auch relativ lange, man kann Martin also quasi beim Sterben zusehen. Auch Emilys „Autounfall“ wird zunächst nur kurz und später im Film noch einmal ausführlicher gezeigt. Szenen, in denen es um Depressionen, Selbstmordversuche oder die Behandlung in der Psychiatrie („Niederspritzen“, Elektroschock-Therapie usw.) geht, sind ebenfalls zu belastend für Kinder. Davon abgesehen wurden bei der Bewertung außerdem einige Sex-Szenen und das recht deutliche Product Placement mit ins Kalkül gezogen. Insgesamt gibt es nur wenig entlastende Szenen, und das von den Hauptfiguren an den Tag gelegte Verhalten widerspricht hierzulande gängigen Vorstellungen von Recht und Moral (alle spielen ihre Spielchen, steigen am Ende mehr oder weniger gut aus, der Psychologe rächt sich usw.), daher „freigegeben ab 14 Jahren“.

    Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo

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