Filmlexikon

Fack ju Göhte

Originaltitel:

Fack ju Göhte

Bewertung:

Genre, Land und Jahr, Länge:

Komödie, D 2013,

Altersfreigabe:

ab 12 Jahren

Filmbild

Weiterführende Hintergrund-Informationen

Allgemeine Informationen zum Film

Informationen zur Altersfreigabe

  • Frei­gegeben ab 12 Jahren

    Besonders wichtig bei diesem Film erschien der Kommission, dass die Parodie und das Spiel mit den Klischees (Lehrer/innen, Schüler/innen, Männer/Frauen) auch als solche verstanden werden. Zuseher/innen sollten also über eine gewisse Reife verfügen, um das an sich völlig unkorrekte Verhalten des „Aushilfslehrers“ (betrügerisches Verhalten hinsichtlich seiner Qualifikation, Verwendung von K.O.-Tropfen, brutaler Umgang mit den Schüler/innen, z. B. im Schwimmbad) entsprechend reflektieren und (als komödiantisch) einordnen zu können. Auch das Thema Selbstmord (über eine Lehrerin und zwei Schülerinnen), die derbe Sprache, der Alkohol-/bzw. Drogenkonsum und einige Brutalitäten (Schlägereien, Messerkampf usw.) waren Gründe für die Einschränkung („freigegeben ab 12 Jahren“).

    Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo
  • Empfehlenswert als Komödie ab 12 Jahren

    Durch ihre jugendaffine Gestaltung holt die rotzfreche, aber dennoch warmherzige Komödie Teenager in ihrer Lebenswelt ab und kann dabei aber auch mit einigen positiven Botschaften aufwarten. Der Aushilfslehrer, der in seinem Herzen eigentlich ein guter Kerl ist, agiert zwar außerhalb der Lehrpläne bzw. Regeln, aber die Jugendlichen fühlen sich dadurch von ihm angesprochen und in weiterer Folge auch ernst genommen. Dadurch gelingt es ihm etwa bei der „Exkursion“, ihnen zu vermitteln, was es bedeuten würde, wenn sie eine kriminelle Karriere einschlagen oder die Schule nicht beenden würden. Er kann die Schüler/innen dazu motivieren, ihre Fähigkeiten und Talente zu nutzen und sorgt nebenbei auch noch für eine Verbesserung des sozialen Klimas, also z. B. für mehr Solidarität untereinander („empfehlenswert als Komödie ab 12 Jahren“).

    Empfehlungsschreiben der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo

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