Filmlexikon

Nightcrawler – Jede Nacht hat ihren Preis

Originaltitel:

Nightcrawler

Bewertung:

Genre, Land und Jahr, Länge:

Thriller, USA 2014,

Altersfreigabe:

ab 16 Jahren

Filmbild

Weiterführende Hintergrund-Informationen

Allgemeine Informationen zum Film

  • Kinostart:

  • Kino-Verleih:

    Constantin Film
  • DVD-Start:

    26. März 2015
  • Webseite:

Informationen zur Altersfreigabe

  • Frei­gegeben ab 16 Jahren

    Regisseur Dan Gilroys Hauptfigur zieht aus der Lust des TV-Publikums nach Sensationsnachrichten und der Abhängigkeit der TV-Produzent/innen von der Einschaltquote kalkuliert und eiskalt ganz persönlichen finanziellen und karrieretechnischen Nutzen. Ein Aufdecken und Hinterfragen der Zusammenhänge zwischen Medien und Macht oder gar den gesamtgesellschaftlichen Zuständen interessiert Bloom überhaupt nicht. Sein skrupelloses Vorgehen beim Abfilmen von Verletzten, Sterbenden bzw. Toten und seine drastischen, blutigen, durch ihre Grobkörnigkeit sehr realistisch wirkenden Bilder muss man erst einmal verarbeiten können. Dazu kommt seine fehlende Empathie mit den Opfern und eine fragwürdige moralisch-ethische Haltung (unterlassene Hilfeleistung, erpresserisches Vorgehen, die knallharte Auslieferung seines Assistenten usw.). Zunehmend nimmt Bloom das Recht in die eigene Hand (z.B. manipuliert er das Auto eines unliebsamen Konkurrenten), verschweigt sogar gegenüber der Polizei Informationen und hält zu seinem eigenen Vorteil Beweismaterial zurück. Bloom wird als tief gestörte Persönlichkeit gezeichnet und sein Verhalten ist abstoßend, durch die gute Leistung des Hauptdarstellers wirkt er aber dennoch nie gänzlich unsympathisch. Am Ende gibt ihm auch noch der Erfolg Recht, was insbesondere auf gefährdungsgeneigte Jugendliche problematisch wirken könnte. Um diese zynische, durchgängig spannend inszenierte Abrechnung mit der Mediengesellschaft entsprechend einordnen und reflektieren zu können, bedarf es einer gewissen Reife des Publikums. Auch aufgrund der zahlreichen derben sprachlichen Elemente „freigegeben ab 16 Jahren“.

    Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo

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