Filmlexikon

Die Frau in Gold

Originaltitel:

Woman in Gold

Bewertung:

Genre, Land und Jahr, Länge:

Drama, UK/USA 2015,

Altersfreigabe:

ab 10 Jahren

Filmbild

Kunstkrimi um ein besonderes Gemälde

Kurz nach der Machtübernahme der Nazis verlässt die junge Frau Maria Altmann Wien. Zurück bleiben ihre Eltern sowie jede Menge Erinnerungen. Nach dem Tod ihrer Schwester erfährt Maria, dass die die rechtmäßige Erbin einiger Klimt-Bilder ist. Eines davon, „Die goldene Adele“, zeigt ihre Tante Adele Bloch-Bauer, die ihr besonders viel bedeutet hat.

Sie bittet Randy Schönberg, den Sohn einer Freundin, der Anwalt ist, um Hilfe. Dieser hat zwar eigentlich keine Ahnung von Restitutionen, hängt sich aber in den Fall rein. Sie erfahren, dass die Republik Österreich viele alte Restitutionsfälle, bei denen die Kunstwerke nicht zurückgegeben wurden, neu aufgerollt werden sollen. Das heißt für die beiden: Auf nach Wien, um dort vor der Rückgabekommission vorzusprechen.

Eigentlich wollte Maria Altmann nie wieder nach Wien. Wegen ihres jüdischen Glaubens wurde sie von den Nazis verfolgt, von vielen österreichischen Mitläufern gedemütigt und musste schließlich fliehen. Die Reise nach Wien weckt alte Erinnerungen, die sie lieber längst vergessen hätte. Dennoch entschließt sich die rüstige alte Dame nach Wien zu fliegen.

Dort angekommen bitten sie die Kommission um Rückgabe der Kunstwerke. Doch die Republik weigert sich – schließlich ist die „Goldene Adele“ die „Mona Lisa“ Österreichs und zu einer Art Nationalikone geworden. Sie könnte gegen den Bescheid klagen, allerdings nur in Österreich, wo der Prozess Millionen Dollar kosten würde. Randy Schönberg findet in den USA jedoch ein altes Gesetz, mit dem sie die Republik Österreich auch in den USA verklagen können.

Also reichen sie Klage ein. Die Vertreter Österreichs sind sich siegessicher, und machen mit ihrer arroganten Art keinen Hehl daraus, dass sie die Bilder unter keinen Umständen herausgeben – auch einen Vergleich lehnen sie ab. Es folgt ein langer Streit, ob Österreich in den USA überhaupt verklagt werden kann – bis der Oberste Gerichtshof der USA schließlich sein OK gibt. Österreich verliert und stimmt wenig begeistert einem Schiedsverfahren in Wien zu.

Doch auch dieses Verfahren geht zugunsten Maria Altmanns aus und sie bekommt die Klimt-Bilder zugesprochen. Gerne würde die Republik die Bilder weiterhin in Österreich ausstellen, doch Maria Altmann lehnt ab. Sie nimmt die Bilder mit in die USA, lässt sie ausstellen, verkauft sie an einen Kosmetik-Unternehmer und spendet die Rekordsumme für wohltätige Zwecke ...

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