Filmlexikon

Einer von uns

Originaltitel:

Einer von uns

Bewertung:

Genre, Land und Jahr, Länge:

Drama, A 2015,

Altersfreigabe:

ab 12 Jahren

Filmbild

Weiterführende Hintergrund-Informationen

Allgemeine Informationen zum Film

  • Kinostart:

  • Kino-Verleih:

    Filmladen Filmverleih
  • DVD-Start:

    16. März 2018
  • Webseite:

Informationen zur Altersfreigabe

  • Frei­gegeben ab 12 Jahren

    Durch Julians Leiche, die gleich zu Beginn des Films gezeigt wird, ist von Anfang an klar, dass im Verlauf der Handlung etwas Schreckliches passieren wird. Die Erschießungsszene und auch der Schuss in Markos Bein sind für jüngere Kinder zu belastend. Auch das teilweise irritierende Verhalten des Polizisten Georg, der in Zivil mit Bier und Zigarette zu sehen ist, würde diese Altersgruppe überfordern. Ansonsten wirken die Geschehnisse nach Meinung der Kommission eher abschreckend, weil deutlich wird, dass die Jugendlichen den falschen Weg einschlagen und das auch ordentlich schiefgeht. Auch aufgrund des Drogenkonsums und der teilweise derben Sprache „freigegeben ab 12 Jahren“.

    Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo
  • Empfehlenswert als Diskussionsfilm ab 14 Jahren

    Das an manchen Stellen von einigen Kommissionsmitgliedern als etwas langatmig empfundene Spielfilmdebüt von Stephan Richter ist inspiriert vom Fall des 14-jährigen Florian Pirker, der im Sommer 2009 in einem Kremser Supermarkt von einem Polizisten erschossen wurde. Dem Film gelingt es vor allem auf der Bildebene gut, das Lebensgefühl und den Frust bzw. die Ohnmacht der Jugendlichen zu zeigen. Das Verhalten bzw. die Überreaktion der Polizist/innen sollte ebenso wie das (illegale) Verhalten der Jugendlichen diskutiert und reflektiert werden (im besten Fall begleitet), um beide Seiten genauer zu beleuchten. Weitere Aspekte für ein Gespräch über den Film wären das Verschwimmen der Grenzen zwischen „Gut“ und „Böse“ und der tragische Verlauf einer jugendlichen Dummheit („empfehlenswert als Diskussionsfilm ab 14 Jahren“).

    Empfehlungsschreiben der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo

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