Filmlexikon
Absolutely Fabulous – Der Film
Originaltitel:
Absolutely Fabulous: The Movie
Bewertung:
Genre, Land und Jahr, Länge:
Altersfreigabe:
Weiterführende Hintergrund-Informationen
Allgemeine Informationen zum Film
Kinostart:
9. September 2016Kino-Verleih:
20th Century FoxDVD-Start:
19. Jänner 2017Webseite:
www.foxfilm.at
Informationen zur Altersfreigabe
-
Freigegeben ab 12 Jahren
Basierend auf der gleichnamigen britischen Kult-Sitcom (1992–2012) wird auch hier nicht nur mit zahlreichen Cameo-Auftritten aufgewartet, sondern es wird auch äußerst freizügig mit Alkohol, Nikotin und Drogen umgegangen. Drogen dienen als Problemlöser oder werden einfach aus Gewohnheit konsumiert. Die Sprache fiel teils als derb auf. Die Handlung der Komödie ist voll von egoistischem, respektlosem und teils illegalem Verhalten. Es werden sehr fragwürdige Rollenbilder von Frauen und Männern gezeichnet. Spaß steht im Vordergrund, Verantwortung wird nie übernommen, auch für Mitgefühl ist kein Platz in Eddys und Patsys Lebenswelt. Wenn ihre Assistentin Bubble in der Themse abgetrieben wird und verschwindet, lässt sie das völlig kalt. Vom Standpunkt des Jugendschutzes fiel zudem der sehr problematische Umgang mit der 13-jährigen Enkeltochter auf, die nur als Mittel zum Zweck bei Bedarf dient, in deren Gegenwart natürlich der Drogenkonsum in keinster Weise eingeschränkt wird u.s.w., und überhaupt der Umgang innerhalb der Familie. Hedonismus wird pur gelebt, Geld immer als Allheilmittel angesehen. All dies könnte für die Jüngsten desorientierend wirken. Allerdings laufen die beiden Frauen schon aufgrund ihres Alters nicht unbedingt Gefahr, als Identifikationsfiguren für ein jüngeres Publikum zu fungieren. Die beiden narzisstischen Hauptfiguren sind sehr zynisch geschildert, alle Charaktere und die gesamte Handlung mit all ihren Anspielungen und Verweisen auf Zeitgeist-Themen sind ab einem bestimmten Alter eindeutig als sehr stark überzeichnet zu erkennen, was entlastend wirkt. Es wird eine Freigabe ab 12 Jahren empfohlen.
Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWF – Info