Filmlexikon

The Boss Baby

Originaltitel:

The Boss Baby

Bewertung:

Genre, Land und Jahr, Länge:

Animation, USA 2017,

Altersfreigabe:

ab 8 Jahren

Filmbild

Weiterführende Hintergrund-Informationen

Allgemeine Informationen zum Film

  • Kinostart:

  • Kino-Verleih:

    20th Century Fox
  • DVD-Start:

    3. August 2017
  • Webseite:

Informationen zur Altersfreigabe

  • Frei­gegeben ab 8 Jahren

    Der 3D-Film bietet mit Dialogen, Bonmots, Musik und cineastischen Referenzen viel Unterhaltsames, was sich aber eher einem erwachsenen Publikum erschließen dürfte (z.B. Kassettenrekorder etc.). Dies dürfte aufgrund der Machart und der Bildzeichnung (Kindchenschema) vorab nicht gleich klar erkennbar sein. Seitens des Jugendschutzes ist die Wirkung auf kleine Kinder zu bewerten, wenn wie hier – satirisch extrem überzeichnet – das erstgeborene Kind von seinem jüngeren Geschwisterchen symbolisch vom Thron gestoßen wird. Das „Boss-Baby“ wird anfangs sehr zynisch, ja geradezu böse und rein zielorientiert handelnd gezeigt, was sich im Verlauf der Spielhandlung allerdings ändert. Insgesamt wird ein hohes Tempo vorgelegt, es gibt rasante Verfolgungsjagden und einige Szenen (z.B. eine stopptrickartige Sequenz am Flughafen, der öfter vorkommende Persönlichkeitswechsel des Babys – vor allem im zweiten Teil), die für ein jüngeres Publikum doch überfordernd wirken könnten. Auch wenn das „Boss-Baby“ zwischenmenschliche Probleme oder Hindernisse (rote Ampel) mit Geld lösen will, werden das kleinere Kinder kaum nachvollziehen können. Dass Eltern ein Baby aufgrund eines „Zaubers“ einfach gänzlich vergessen könnten, ebenso. Es werden allerdings auch etliche (klein-)kindgerechte Szenen geboten (Fantasiesequenzen, Klappbilderbuch …) und der Film führt schließlich zu einem versöhnlichen, familienfreundlichen Ende. In der Gesamtschau empfiehlt die Kommission mehrheitlich eine Freigabe ab 8 Jahren. Ab diesem Alter können Kinder größtenteils bereits zwischen Fiktion und Realität unterscheiden, Motive und Handlungsintentionen werden klar erkannt – eine schädigende bzw. verstörende Wirkung ist ab diesem Alter nicht mehr zu erwarten.

    Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo

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