Filmlexikon
Stronger
Originaltitel:
Stronger
Bewertung:
Genre, Land und Jahr, Länge:
Altersfreigabe:
Weiterführende Hintergrund-Informationen
Allgemeine Informationen zum Film
Kinostart:
20. April 2018Kino-Verleih:
Constantin FilmWebseite:
www.constantinfilm.at
Informationen zur Altersfreigabe
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Freigegeben ab 12 Jahren
Authentisch wird der Leidensweg des Protagonisten gezeigt. Aus einfachsten Verhältnissen kommend, sieht ganz Amerika auf ihn und projiziert Heldentum, Kampfgeist und Patriotismus auf den innerlich zerbrochenen Jeff Bauman. Seine Mutter kämpft mit Alkoholismus, die Brüder können mit der neuen Situation nicht umgehen und die Ex-Freundin, zerfressen von Schuldgefühlen, kümmert sich aufopfernd um ihn. Der harte Kampf dieser „einfachen“ Menschen trifft die Zuseher/innen schwer. Doppelt, weil es sich um wahre Begebenheiten handelt. Die Themen und manche Sequenzen voller Blut und abgetrennter Gliedmaßen sind nichts für ein junges Publikum. Die Ausweglosigkeit der Situation, die schmerzvollen Therapien, der Alkohol- und Drogenkonsum, um dem ziellosen Alltag zu entkommen, lassen die Kommission den Film ab 12 Jahren einschränken.
Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWF – Info -
Empfehlenswert als biografisches Drama ab 12 Jahren
Dezent, aber umso eindrucksvoller erzählt „Stronger“ von psychischer und physischer Abhängigkeit. Von Schuld und Verantwortung. Die Darsteller/innen portraitieren die gezeigten Figuren sehr lebensnah. Die derbe Sprache und die realistische Inszenierung lassen viele Details wahrhaftig erscheinen und jeder Konflikt ist nachvollziehbar; jeder Streit schmerzt beim Zusehen. Der Film transportiert seine Botschaften sehr dezent und ohne Wertung. So kommen Soldaten zu Wort, aber auch Schüler/innen und Eltern. Man lernt, dass es sich zu kämpfen lohnt, dass man um Hilfe bitten darf, dass wir in einer Gesellschaft voller Ko-Abhängigkeiten leben und dass geteiltes Leid halbes Leid sein kann. Die Kommission sieht den Film als „Empfehlenswert ab 12 Jahren als biografisches Drama“.
Empfehlungsschreiben der Jugendmedienkommission, © BMBWF – Info