Filmlexikon
Eleanor & Colette
Originaltitel:
55 Steps
Bewertung:
Genre, Land und Jahr, Länge:
Altersfreigabe:
Weiterführende Hintergrund-Informationen
Allgemeine Informationen zum Film
Kinostart:
4. Mai 2018Kino-Verleih:
Constantin FilmWebseite:
www.constantinfilm.at
Informationen zur Altersfreigabe
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Freigegeben ab 12 Jahren
Bille Augusts Film setzt drastisch mit der gewaltsamen Ruhigstellung Eleanors und ihrer anschließenden Isolierung ein, die bei der Patientin einen epileptischen Anfall auslöst. Für junge Zuseher/innen mag neben diesem Intro auch das weitere Schicksal der von paranoider Schizophrenie und von den Nebenwirkungen der Medikationen gequälten Frau irritierend und verunsichernd wirken. Die Selbstmordgedanken Eleanors können bedrückend wirken, auch wenn diese Situationen schnell wieder eine Auflösung erfahren. Auch das Vertrauen in die Ärzteschaft wird etwas in Frage gestellt, durch ein hier durchwegs negativ gezeigtes Berufsbild. Die Kommission entschied nach längerer Diskussion mehrheitlich eine Freigabe ab 12 Jahren zu empfehlen.
Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWF – Info -
Empfehlenswert als Drama nach einer wahren Begebenheit ab 14 Jahren
„Eleanor & Colette“ beruht auf einer wahren Geschichte. Die von Helena Bonham Carter exzentrisch verkörperte Eleanor versprüht trotz ihres Krankheitsbildes Lebensfreude und ist nicht zuletzt durch ihr Bedürfnis, anderen zu helfen, Sympathieträgerin. Für junge Zuseher/innen ist der Film durchaus eine Anregung, die Angst vor krankheitsbedingten Beeinträchtigungen und dem „Anderssein“ am Beispiel Eleanors zu hinterfragen. Es lohnt sich hinter die äußere Fassade eines Menschen zu schauen und nicht alles als gegeben zu sehen. Sehr deutlich werden auch die Werte der Freundschaft und des Füreinander-da-Seins vermittelt, indem die beiden völlig unterschiedlichen Charaktere aufeinander eingehen und sich gegenseitig in brenzligen Lebenssituationen helfen. Die Kommission entschied das Drama nach einer wahren Begebenheit als „empfehlenswert ab 14 Jahren“ hervorzuheben.
Empfehlungsschreiben der Jugendmedienkommission, © BMBWF – Info