Filmlexikon

Everest – Ein Yeti will hoch hinaus

Originaltitel:

Abominable

Bewertung:

Genre, Land und Jahr, Länge:

Animation, USA 2019,

Altersfreigabe:

ab 6 Jahren

Filmbild

Weiterführende Hintergrund-Informationen

Allgemeine Informationen zum Film

Informationen zur Altersfreigabe

  • Frei­gegeben ab 6 Jahren

    Der Animationsfilm (gesichtet wurde in 3D) eröffnet mit einer spannenden Flucht aus einem Hochsicherheitsgefängnis, die gleich vor Augen führt, wie brutal und skrupellos die Bösen in diesem Film sind. Auch später kommt es immer wieder zu Verfolgungsjagden. Kurz vor Schluss wird der Yeti von einem Pfeil getroffen, stürzt weit in die Tiefe, bleibt reglos liegen und wird in Handschellen gelegt. Auch Yi stürzt einmal in die Tiefe, und man bangt um ihr Leben. All diese Szenen werden aber rasch positiv aufgelöst, und der Film findet zu einem Happy End. Für Jüngere kann auch verstörend sein, dass eine der bösen Figuren sich zwischendurch verstellt und daher kurzzeitig zu den „Guten“ gehört. Weiters stürzen am Ende ein paar Bösewichte in die Tiefe, ohne wiederzukehren – ihren Tod kann man annehmen. In Zusammenschau aller Argumente entscheidet sich die Kommission knapp gegen eine Freigabe ab 8 Jahren und empfiehlt eine ab 6 Jahren.

    Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo
  • Sehr empfehlenswert als Animationsabenteuerfilm ab 8 Jahren

    Nicht nur Yi stellt sich ihren Abgründen, auch andere Charaktere reflektieren ihr Leben und machen eine Wandlung durch. Kinder können hier thematisch andocken. Das Motto „Wenn du anderen hilfst, wirst du selbst Unterstützung finden“ zieht sich quer durch den Film. Dazu werden die Zusehenden von wunderbaren „Landschaftsaufnahmen“ und einer Prise Magie verzaubert. Dass Yi eher dünn gezeichnet ist (Stichwort „Körperbild von Mädchen“) und der Film in der Tibet-Frage dem chinesischen Standpunkt zu folgen scheint, hält die Kommission nicht davon ab, knapp ein „sehr empfehlenswert als Animations-Abenteuerfilm ab 8 Jahren“ auszusprechen.

    Empfehlungsschreiben der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo

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