Filmlexikon

James Bond 007: Lizenz zum Töten

Originaltitel:

Licence to Kill

Bewertung:

Genre, Land und Jahr, Länge:

Action-Thriller, UK 1989,

Altersfreigabe:

ab 14 Jahren

Filmbild

Weiterführende Hintergrund-Informationen

Die „James Bond 007“-Reihe

James Bond jagt Dr. No (1962)
Liebesgrüße aus Moskau (1963)
Goldfinger (1964)
Feuerball (1965)
Man lebt nur zweimal (1967)
Im Geheimdienst Ihrer Majestät (1969)
Diamantenfieber (1971)
Leben und sterben lassen (1973)
Der Mann mit dem goldenen Colt (1974)
Der Spion, der mich liebte (1977)
Moonraker – Streng geheim (1979)
In tödlicher Mission (1981)
Octopussy (1983)
Im Angesicht des Todes (1985)
Der Hauch des Todes (1987)
Lizenz zum Töten (1989)
GoldenEye (1995)
Der Morgen stirbt nie (1997)
Die Welt ist nicht genug (1999)
Stirb an einem anderen Tag (2002)
Casino Royale (2006)
Ein Quantum Trost (2008)
Skyfall (2012)
Spectre (2015)
Keine Zeit zu sterben (2021)

Informationen zur Altersfreigabe

  • Frei­gegeben ab 14 Jahren

    Trotz der vom ORF im Vergleich zum 1989 entstandenen Kinofilm um etliche Sequenzen gekürzten Fassung (vgl. Index Nr. 145/1989) lassen sich viele der bei der Erstbegutachtung vorgebrachten Argumente wiederholen: Im Unterschied zu den bereits "klassisch" gewordenen Bond-Filmen, in denen auf Ironie und Witz, technische Raffinessen sowie Spezialeffekte der Schwerpunkt gelegt wird und zwischen Bond und seinen jeweiligen Gegnern immer eine zwischenmenschliche Distanz herrscht, steht bei diesem Film überraschenderweise ein persönliches Rachemotiv im Vordergrund. Es wird deshalb auch weniger um eine gerechte Sache gekämpft, sondern Bond will seinen Gegner ganz offensichtlich töten. Darüber hinaus ist eine Reihe sadistischer und menschenverachtender Handlungen zu sehen, die von Bonds Gegnern ausgeführt werden. Diese Aspekte lassen den Film grenzwertig erscheinen und erlauben gerade noch eine Einschränkung bis zum 14. Lebensjahr. Von der Kommission wurde daher dem Sender eine Ausstrahlung erst nach 21 Uhr empfohlen!

    Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo

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