Filmlexikon

Beflügelt – Ein Vogel namens Penguin Bloom

Originaltitel:

Penguin Bloom

Bewertung:

Genre, Land und Jahr, Länge:

Biografie/Drama, AUS 2020,

Altersfreigabe:

ab 10 Jahren

Filmbild

Weiterführende Hintergrund-Informationen

Allgemeine Informationen zum Film

Informationen zur Altersfreigabe

  • Frei­gegeben ab 10 Jahren

    Der Film, der auf einer wahren Geschichte beruht und nicht-chronologisch erzählt ist, enthält zahlreiche belastende Elemente: Er lässt uns intensiv am Leben der zunehmend lebensmüden Sam teilhaben und ist über weite Strecken sehr nah dran an ihrem Nicht-sprechen-Können, ihren Wutausbrüchen und ihrer Verzweiflung. Der Unfall, der zu Beginn nur angedeutet wird – wir sehen sie nicht fallen – wird später in einer Art Flashback mehrfach wiederholt. Das Bild, in dem sie reglos und aus dem Kopf blutend auf dem Boden liegt, prägt sich ein. Durchaus blutig und recht dramatisch wird auch der Kampf von Penguin gezeigt, der im Haus der Großmutter ins Revier von zwei anderen Flötenkrähenstaren gerät. Als entlastend sind der Zusammenhalt der Familie und das zart optimistische Ende anzuführen. Die Kommission empfiehlt daher eine Freigabe für Kinder ab 10 Jahren.

    Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo
  • Empfehlenswert als Familiendrama ab 12 Jahren

    Was den Film, trotz einiger erzählerischer Schwächen wertvoll macht, sind zum einen die wirklich hervorragenden Darsteller/innen und zum anderen der ungeschminkte Umgang mit den Problemen, die ein Schicksalsschlag wie eine Querschnittlähmung mit sich bringt. Auf einer realen Geschichte beruhend kommt er mit hoher Authentizität daher und verwurzelt seine ernsten Themen in der Realität. Beeindruckend und für junge Menschen lehrreich ist dabei vor allem der Erzählstrang, in dem klar wird, dass sich insgeheim sowohl der Ehemann und Vater als auch der älteste Sohn die Schuld am Zustand ihrer Frau/Mutter geben. „Penguin Bloom“ ist daher empfehlenswert als Familiendrama für Kinder ab 12 Jahren.

    Empfehlungsschreiben der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo

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