Filmlexikon

Große Freiheit

Originaltitel:

Große Freiheit

Bewertung:

Genre, Land und Jahr, Länge:

Drama, A/D 2021,

Altersfreigabe:

ab 14 Jahren

Filmbild

Weiterführende Hintergrund-Informationen

Allgemeine Informationen zum Film

  • Kinostart:

  • Kino-Verleih:

    Filmladen Filmverleih
  • Webseite:

Informationen zur Altersfreigabe

  • Frei­gegeben ab 14 Jahren

    Das Leben im Gefängnis – mit viel Gewalt und Hoffnungslosigkeit – wird eindrücklich in Szene gesetzt, sodass wenige Momente zum emotionalen „Luftholen“ bleiben. Psychische Folter in Form von Einzelhaft in absoluter Dunkelheit und andere Abgründe des Gefängnisalltags belasten die Zusehenden stark. Es wird viel geraucht, auch der Konsum härterer Dogen wird gezeigt. Entlastend ist zu sehen, dass man sich vom Gezeigten vergleichsweise leicht abgrenzen kann, weil der Film auf viele klassische Stilmittel zur Bindung der Zusehenden verzichtet. Auch der gezeigte Drogenkonsum lädt nicht zur Nachahmung ein. Die Kommission entscheidet in Abwägung aller Argumente auf eine Freigabe ab 14 Jahren. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass einige explizite Sexszenen vorkommen.

    Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo
  • Empfehlenswert als zeitgeschichtliches Drama ab 16 Jahren

    Der Film zeigt sehr drastisch die Folgen des Paragrafen 175 (deutsches Strafgesetzbuch), der Homosexualität als Perversion beschreibt und deren Ausübung hoch bestraft. Und das bis etwa 1970. Dabei spielt die Handlung fast durchgehend in einem Gefängnis, das sehr realistisch in Szene gesetzt wird und so Einblicke in den Strafvollzug im 20. Jahrhundert gibt. Die Kommission stützt sich in ihrer Empfehlung auf eben genannte Inhalte, die von sehr gutem Schauspiel getragen werden und die Zusehenden zur Auseinandersetzung fordern. Allerdings müssen sich Zusehende aktiv auf den Film einlassen, denn er macht ihnen den Zugang nicht leicht. Die Kommission spricht daher ein Empfehlenswert ab 16 Jahren als zeitgeschichtliches Drama aus.

    Empfehlungsschreiben der Jugendmedienkommission, © BMBWFInfo

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