Filmlexikon
Mein Lotta-Leben 2 – Alles Tschaka mit Alpaka
Originaltitel:
Mein Lotta-Leben 2 – Alles Tschaka mit Alpaka
Bewertung:
Genre, Land und Jahr, Länge:
Altersfreigabe:
Weiterführende Hintergrund-Informationen
Allgemeine Informationen zum Film
Kinostart:
18. August 2022Kino-Verleih:
Constantin FilmWebseite:
constantinfilm.at
Informationen zur Altersfreigabe
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Freigegeben ab 6 Jahren
Für die Allerjüngsten ist die Mieke-Geschichte zu gruselig. Auch die Tatsache, dass Chanell für längere Zeit verschwunden ist, ohne dass sich Erwachsene darum kümmern, ist für diese Altersgruppe unter Umständen zu stark ängstigend. Sämtliche damit in Verbindung stehende (nächtliche) Rettungsaktionen durch Lotta & Co. sind recht spannend inszeniert. Gruselig bzw. ev. sogar bedrohlich wirken zumindest zu Beginn auch die drei Jugendlichen, die in der Unterkunft ihre Sozialstunden ableisten. Dass die „Rocker“ trotz ihres jugendlichen Alters rauchen, ist ebenfalls bedenklich, wird aber über die Kommentare dazu entsprechend eingeordnet. Lotta und Rémi geraten einmal in große Gefahr, als sie sich im Watt befinden und das Wasser zu steigen beginnt. Auch aufgrund der teils pubertären Sprache und Gestik (Stinkefinger) wird eine Freigabe ab 6 Jahren empfohlen.
Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWF – Info -
Annehmbar als Buchverfilmung ab 10 Jahren
Lotta erzählt uns die Geschichte als Ich-Erzählerin ganz aus ihrer Perspektive. Themen der beginnenden Pubertät (diverse Peinlichkeiten, Menstruation, Erste Liebe usw.) werden ebenso angesprochen wie die Freundschaft und der Zusammenhalt, wenn es (im Notfall) notwendig ist. Positiv bewertet wurde außerdem, dass sich sowohl Lotta und Rémi (gegenseitig) oder auch der Vater (für sein Fremd-Flirten) entschuldigen. Fehler können passieren, aber es ist geradezu vorbildhaft zu sehen, dass man für diese einstehen und sich im Fall des Falles entschuldigen sollte. Die witzigen Animationen ergänzen bzw. kommentieren das Geschehen („annehmbar als Buchverfilmung ab 10 Jahren“).
Empfehlungsschreiben der Jugendmedienkommission, © BMBWF – Info