Geschichtslexikon
ager publicus
Artikel
Als ager publicus bezeichnete man in der Antike das Land, welches sich im Besitz der Römischen Republik befand (das Gemeindeland).
Dieses Land wurde an Bauern und Großgrundbesitzer verpachtet oder als Weideland gegen eine Gebühr pro Stück Vieh zur Verfügung gestellt.
Wichtig war, dass das Land nicht eingezäunt werden durfte.
Neben Acker- und Weideland befanden sich auch große Waldgebiete im Besitz der Römischen Republik.
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