Geschichtslexikon
Ratifikation
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Die Ratifikation, auch Ratifizierung (von lateinisch ratus, „gültig“ oder „rechtskräftig“, und facere „machen“) ist die offizielle Bestätigung eines völkerrechtlichen Vertrages (zwischen zwei oder mehreren Ländern) der rechtlichen Vertretung eines Vertragslandes.
Sobald alle Vertragsländer den Vertrag ratifiziert haben, tritt dieser in Kraft, er wird also gültig und verbindlich. Manchmal ist für die Ratifikation auch ein Referendum notwendig.
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