Geschichtslexikon

Grundherrschaft

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Ist die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur in ländlichen Gegenden. Der Grundherr war für die Verwaltung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen verantwortlich, die er seinen meist mittellosen Untertanen zur Verfügung stellte. Im Gegenzug mussten die Untertanen Abgaben leisten.

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