Freigegeben ab 16 Jahren
Schon die erste Szene etabliert den Ton des Films. Eine Schlägerei in einer Bar eskaliert und man tritt auf den Kopf von einem auf dem Boden liegenden Menschen und schlägt eine Schaufel auf den Hinterkopf.
In den folgenden zwei Stunden werden Finger gebrochen, Gebäude angezündet und Gegner hingerichtet. Die Mitglieder der Gang scheinen über dem Gesetz zu stehen und können viele ihrer Taten ohne Konsequenzen durchführen.
Dass die Vorstellung der „coolen“ Biker schnell zu einem trost- und perspektivenlosen Dasein verkommt, in dem kindische Rachegelüste auf martialische Hierarchien treffen, werden manche Jugendliche vielleicht übersehen.
Durchgehend derbe Sprache, Nikotin- und Alkoholkonsum und fast alltägliche Waffengewalt kommen hinzu und werden als gegeben gezeigt.
Nicht nur feindliche Gangs sind eine Bedrohung für die Protagonist/innen, die Unberechenbarkeit der eigenen Mitglieder führt zu einer fast durchgehend belastenden Stimmung – speziell für die Frauen in der Gruppe.
Damit empfiehlt die Kommission, den Film ab 16 Jahren freizugeben.
Begründung der Jugendmedienkommission, © BMBWF – Info